Viele Liechtensteiner Banken, Vermögensverwalter und Treuhänder behalten unrechtmässig sogenannte Retrozessionen (kurz «Retros») zurück.
Diese Gelder stehen gesetzmässig den Anlegern zu, die davon aber meistens keine Kenntnis haben oder die Ansprüche nicht durchzusetzen wissen.
Wir setzen Ihre Ansprüche durch und fordern für Sie sämtliche unrechtmässig zurückbehaltenen Retros ein – und zwar 100% risikofrei.
Weil wir es können! Die Zwingli Partner AG ist spezialisiert auf die Rückführung von Retros, speziell aus dem Fürstentum Liechtenstein. Wir sind selbstständig und agil, frei und engagiert. Und wir sind da für Sie.
Wir sind hier für Sie!
Wir erarbeiten die Kundenverträge.
Wir berechnen Ihre Ansprüche.
Wir fordern Ihre Retros ein.
Sie erhalten Ihre Retros zurück!
Sie erhalten so Neuigkeiten direkt in Ihren Posteingang.
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche gegenüber Finanzintermedären im Fürstentum Liechtenstein wurde NEU auf 10 Jahre verkürzt, die Übergangsfrist auf 1 Jahr reduziert!
Handeln Sie rasch – wir helfen Ihnen dabei gerne.