GRÜEZI BEI ZWINGLI

Retros Retour

Unser Service

Die Zwingli Partner AG setzt Ihre Rechtsansprüche durch und fordert bei sämtlichen Banken und Finanzdienstleistern im Fürstentum Liechtenstein zurückbehaltene Retrozessionen ein – für Sie!

Ihr Geld

Viele Liechtensteiner Banken, Vermögensverwalter und Treuhänder behalten unrechtmässig sogenannte Retrozessionen (kurz «Retros») zurück.

Ihr Recht

Diese Gelder stehen gesetzmässig den Anlegern zu, die davon aber meistens keine Kenntnis haben oder die Ansprüche nicht durchzusetzen wissen.

Wir für Sie

Wir setzen Ihre Ansprüche durch und fordern für Sie sämtliche unrechtmässig zurückbehaltenen Retros ein – und zwar 100% risikofrei.

Wieso mit Zwingli?

Weil wir es können! Die Zwingli Partner AG ist spezialisiert auf die Rückführung von Retros, speziell aus dem Fürstentum Liechtenstein. Wir sind selbstständig und agil, frei und engagiert. Und wir sind da für Sie.

BadRagazKirche

Schritt für Schritt

1.
Kontakt & Antrag

Wir sind hier für Sie!

2.
Vereinbarung

Wir erarbeiten die Kundenverträge.

3.
Prüfung

Wir berechnen Ihre Ansprüche.

4.
Einforderung

Wir fordern Ihre Retros ein.

5.
Abrechnung & Überweisung

Sie erhalten Ihre Retros zurück!

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Die gesetzliche Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche gegenüber Finanzintermedären im Fürstentum Liechtenstein wurde NEU auf 10 Jahre verkürzt, die Übergangsfrist auf 1 Jahr reduziert!

 

Handeln Sie rasch – wir helfen Ihnen dabei gerne.