Retros retour

In fünf einfachen Schritten bringen wir Ihr Geld zurück.

Kontakt und Antrag

Sie hatten oder haben bei einer Liechtensteiner Bank Geld angelegt oder lassen Ihr Konto im Fürstentum Liechtenstein verwalten? Melden Sie sich unterverbindlich bei uns, bequem per Telefon oder E-Mail. In einem ersten simplen Austausch können wir rasch klären, ob Sie von zurückbehaltenen Retros betroffen sein könnten – was sehr wahrscheinlich ist. Sie dürfen auch gleich den Antrag ausfüllen und senden; wir kommen dann umgehend auf Sie zu.

Vereinbarung

Besteht Grund zur Annahme, dass Ihr Finanzdienstleister zu Unrecht Retros zurückbehalten hat, empfehlen wir dringend unseren Service: Wir erstellen eine spezifische Kunden- und Abtretungsvereinbarung sowie eine Vollmacht zur Vertretung und senden Ihnen diese zu. Sie unterzeichnen die Vereinbarungen und schicken uns diese per Post zurück. Die Mission «Retros retour» kann somit beginnen, 100% risikofrei für Sie.

Prüfung

Wir kontaktieren Ihre Bank oder Ihren Vermögensverwalter im Fürstentum Liechtenstein und ersuchen nachdrücklich um Offenlegung aller Zahlen und Fakten. Unsere Spezialisten prüfen diese Daten sorgfältig und berechnen Ihre allfälligen Ansprüche.

Einforderung

Die Gelder, die Ihnen zustehen und unrechtmässig zurückbehalten wurden, werden von uns eingefordert. Kraft Ihrer Vollmacht können wir dabei eigenständig und stets in Ihrem Interesse agieren: Sollte die Auszahlung nicht unverzüglich und einvernehmlich erfolgen, können wir so Ihre Ansprüche auch per Vergleich regeln oder sogar gerichtlich geltend machen. Auch hier liegt das Kostenrisiko jederzeit zu 100% bei uns.

Abrechnung und Überweisung

Sobald Ihre Retros sichergestellt werden konnten, rechnen wir offen und transparent ab: Abzüglich der vereinbarten Provision und eventuell entstandener Drittkosten erhalten Sie Ihre Ansprüche wie vereinbart voll ausbezahlt.

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche gegenüber Finanzintermedären im Fürstentum Liechtenstein wurde NEU auf 10 Jahre verkürzt, die Übergangsfrist auf 1 Jahr reduziert!

 

Handeln Sie rasch – wir helfen Ihnen dabei gerne.